Begleithundeprüfung

Im Hundesport beginnt alles mit der Begleithundeprüfung. Hier steht der Begriff „Unterordnung“ sinnbildlich für den Grundgehorsam des Hundes. Die Begleithundeprüfung ist Grundvoraussetzung um an Prüfungen und Turnieren teilzunehmen, gleich welcher Sportart.

Um diese Prüfung erfolgreich abzulegen muss der Hund seinem Hundeführer, auch unter Ablenkung, aufmerksam und freudig „bei Fuß“ folgen (der Hund befindet sich auf der linken Seite des Hundeführers, rechte Schulter des Hundes, auf Kniehöhe des Hundeführers). Dies muss mit und ohne Leine, sowie in verschiedenen Gangarten von Laufschritt bis zum langsamen Schritt, mit Kehrtwendungen und Richtungsänderungen, gezeigt werden. Ebenso ist eine Personengruppe zu passieren, die nicht vom Hund belästigt werden darf.

An diese Übung schließt sich nun noch eine Gehorsamsübung mit „Sitz“ und „Platz“ an. Der Hund muss in entsprechender Position auf der Stelle verweilen, bis er von seinem Teampartner Mensch abgeholt oder abgerufen wird.

Danach gilt es für den Hund, während der Vorführung eines zweiten Mensch-Hund Teams, am Rande des Platzes frei, mit etwa 30 Schritt entfernt stehendem Hundeführer, abzuliegen, bis dieser seinen Hund wieder abholt.

Ebenso gehören zu einer Begleithundeprüfung ein Sachkundenachweis des Menschen, so wie ein Verkehrsteil, in dem die Sozialisierung des Hundes auf seine Umwelt überprüft wird.

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